Pflicht-Veröffentlichungen

Auf dieser Seite finden Sie die Veröffentlichungen des AVU-Konzerns. 
Konkret sind dies der Gleichbehandlungsbericht der AVU AG und der AVU Netz GmbH sowie die Geschäftsberichte. 
Sie finden alle Infos zu Fragen oder Beschwerden zur Energielieferung und den Kontakt zu Schlichtungsstellen, die Marktpartnerkommunikation und unseren Strommix. Weitere Publikationen der AVU finden Sie in unserer Mediathek.

Geschäftsberichte

Unsere aktuellen Geschäftsberichte können Sie sich im PDF-Format herunterladen.

Stromkennzeichnung

Der Umwelt zuliebe lohnen sich auch kleine Investitionen. Zum Beispiel in unseren AVU Grünstrom! Je mehr Menschen den umweltfreundlichen Strom nutzen, desto mehr Geld fließt auch in den Fördertopf zum Bau neuer effizienter Anlagen. 
Und auch wer mit AVU-Meinsolar eine eigene Photovoltaikanlage betreibt, sorgt dafür, dass der Anteil an grüner Energie am gesamten Strommix steigt.
Die AVU beteiligt sich zudem aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien. Durch Beteiligungen an "Green GECCO" und dem Stadtwerke-Verbund Trianel und durch eigene große Solaranlagen im ganzen Land.

Gleichbehandlungsbericht

Der Gleichbehandlungsbericht der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen bezieht sich auf die AVU sowie die 100%ige Tochtergesellschaft AVU Netz GmbH.
Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) ist AVU verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeitern verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Ergänzende Informationen
  • Energieeffizienz
  • Haftung und Entschädigung
  • Lieferantenwechsel
  • Außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV / GasGVV
  • Wartungsdienste
  • Unterjährige Rechnungsstellung
  • Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs 
  • Verbraucherbeschwerden  - Schlichtungsstellen
  • Zusammensetzung des Strompreises
  • Abwendungsvereinbarung
Datenschutz

Nicht erst mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bei der der Datenschutz für Bürger in der Europäischen Union deutlich gestärkt wird, legen wir als Ihr Energieversorger für die Region Ennepe-Ruhr besonderen Wert auf den Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten unserer Kunden und Partner.

Marktpartnerdaten

Die AVU unterstützt für den elektronischen Datenaustausch die aktuellen spezifizierten EDIFACT-Datenformate.

Diese gewährleisten eine einheitliche Kommunikation unter allen Marktpartnern.

Diesen Datenaustausch vollziehen wir grundsätzlich per E-mail. 

Der Datenaustausch wird ausschließlich verschlüsselt durchgeführt und mit Zertifikaten eines Trust Centers signiert.

Pauschalanlagen

Pauschalanlagen sind Kleinstverbraucher, bei denen sich eine technische Stromverbrauchsmessung wirtschaftlich nicht lohnt. Hierzu gehören zum Beispiel Sirenen, Funkfernwirkempfänger, Telefonzellen, Wartehäuschen usw. Für diese Anlagen veröffentlicht der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) sowie der örtliche Verteilnetzbetreiber Standardwerte für den Jahresverbrauch.

Die AVU berechnet für den von der AVU Netz GmbH unter "Leitfaden zur Ermittlung der Netzentgelte" veröffentlichten Verbrauch den Arbeitspreis der Grundversorgung und einen verminderten Grundpreis für Pauschalanlagen. Den Arbeitspreis der Grundversorgung finden Sie auf dieser Webseite im Bereich Strom Gewerbe. Den Grundpreis finden Sie im Abschnitt "Netzentgelt für Pauschalanlagen" auf der Webseite der AVU Netz GmbH. Gültig sind jeweils die Konditionen des Lieferzeitraums.

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

Kommunizieren Sie mit uns auf:

Hier finden Sie unsere App:

Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

Weitere Informationen finden Sie hier!

Störung melden

Bei einer Störung erreichen Sie uns täglich 24 Stunden:

Störungsannahme für Gas und Wasser:
02332 73-750

Störungsstelle für Strom:
02332 73-770