Vertragsfrei sicher.
Wenn es für den Strombezug Ihrer Lieferstelle keine vereinbarte Lieferung oder keinen Liefervertrag gibt, dann springen wir als Ersatzversorger ein. Wir übernehmen die Belieferung, die als Ersatzversorgung bezeichnet wird (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).
Die Ersatzversorgung läuft aus, sobald ein neuer Vertrag für Ihre Lieferstelle geschlossen wird – spätestens nach drei Monaten. Sollte kein Vertrag geschlossen werden, geht die Lieferstelle in die Grundversorgung über.
Die Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden entsprechen denen der AVU-Grundversorgung.
- Staatlich garantierte Ersatzversorgung
- Kündigungsfrist: 14 Tage
- Persönliche Beratung in allen Treffpunkten
- Kundenmagazin frei Haus
- Rechnung per Post und Online
- 1,5 Prozent Rabatt bei Jahresvorauszahlung
- Kostenloser Verleih von Strommessgeräten
Preisübersicht (Brutto)
Ersatzversorgung Strom | |
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Arbeitspreis | 29,94 Cent/kWh |
Grundpreis | 110,81 Euro/Jahr |
Infos und Downloads
AVU Aktiengesellschaft
für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
Telefon: 02332 73-123
Fax: 02332 73-124
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