- Was ist die EEG-Umlage?
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert den Ausbau von Ökostrom-Anlagen. So soll die Energiewende und die Umstellung auf Erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse vorangetrieben werden.
- Wieso entfällt die EEG-Umlage jetzt?
Der Bundestag hat die Abschaffung der Umlage entschieden. Diese Entscheidung ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets, mit dem die Koalition Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten will.
- Gibt die AVU den Wegfall der EEG-Umlage weiter?
Selbstverständlich gibt die AVU in allen Stromlieferverträgen die Senkung durch die wegfallende EEG-Umlage in voller Höhe an alle Kunden weiter.
- Muss ich etwas beantragen?
Nein, niemand muss etwas beantragen, die geringeren Preise werden automatisch mit der nächsten Rechnung berücksichtigt.
- Wird der EEG-Umlagen-Entfall auch in meinem Garant- oder Basic-Stromvertrag berücksichtigt?
Ja. Auch in den Garant- und Basic-Verträge mit Laufzeiten bis Ende 2022 oder 2023 wird in der nächsten Rechnung ab 1. Juli 2022 die entfallene EEG-Umlage berücksichtigt.