Fragen und Antworten zum Wegfall der EEG-Umlage
  • Was ist die EEG-Umlage? 
    Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert den Ausbau von Ökostrom-Anlagen. So soll die Energiewende und die Umstellung auf Erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse vorangetrieben werden. 
     
  • Wieso entfällt die EEG-Umlage jetzt? 
    Der Bundestag hat die Abschaffung der Umlage entschieden. Diese Entscheidung ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets, mit dem die Koalition Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten will. 
     
  • Gibt die AVU den Wegfall der EEG-Umlage weiter? 
    Selbstverständlich gibt die AVU in allen Stromlieferverträgen die Senkung durch die wegfallende EEG-Umlage in voller Höhe an alle Kunden weiter.  
     
  • Muss ich etwas beantragen? 
    Nein, niemand muss etwas beantragen, die geringeren Preise werden automatisch mit der nächsten Rechnung berücksichtigt.  
     
  • Wird der EEG-Umlagen-Entfall auch in meinem Garant- oder Basic-Stromvertrag berücksichtigt? 
    Ja. Auch in den Garant- und Basic-Verträge mit Laufzeiten bis Ende 2022 oder 2023 wird in der nächsten Rechnung ab 1. Juli 2022 die entfallene EEG-Umlage berücksichtigt.  

AVU Aktiengesellschaft

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