Was tun, wenn der Versorger die Energielieferung einstellt?

Das Wichtigste zuerst: Ihre Versorgung mit Strom und Gas ist sichergestellt!  Sie brauchen nichts zu tun. 

Die AVU übernimmt als Grundversorger in den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen (Strom), Schwelm, Sprockhövel und Wetter automatisch die Strom- bzw. Gaslieferung an Sie. Das ist zu Ihrer Sicherheit gesetzlich so geregelt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.  
 

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Infos in Kürze: 

Wann meldet sich die AVU bei mir? 

In den nächsten Wochen erhalten Sie eine Vertragsbestätigung für Ihre Grundversorgung, die bei der AVU “comfort” heißt. Im Brief senden wir Ihnen alle wichtigen Informationen, wie z. B. die Höhe Ihrer Pauschalen und das Rechnungsdatum.  

Gibt es bei der AVU einen günstigeren Tarif als die Grundversorgung? 

Zurzeit nicht. Die aktuellen Marktschwankungen lassen dies nicht zu. Dieses Problem stellt sich für die gesamte Branche.
 

Was ist mit den anderen Tarifen, die die AVU früher angeboten hat – fix, online und compact? 

Die genannten Tarife können wir aktuell neuen Kunden nicht anbieten, da der Marktpreis für Strom und Gas so unglaublich gestiegen ist, dass wir zu diesen Tarifen nur die Kunden weiterbeliefern können, die bereits AVU Kunden sind. 
 

Bekomme ich von der AVU andere Angebote, wenn ich persönlich in den Treffpunkt komme oder die Hotline anrufe? 

Nein. Zurzeit ist kein Alternativangebot seriös möglich.
 

Kann ich auch zu einem anderen Versorger wechseln? 

Die Energiepreise sind zurzeit auf einem Höchststand, das erleben Sie gerade persönlich. Aufgrund dieser aktuellen Marktsituation bieten nur sehr wenige Energielieferanten Tarife für Neukunden an. 

 

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

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Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

Weitere Informationen finden Sie hier!

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