Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wir helfen Ihnen dabei!

Gehen Sier auf Nummer sicher! Lassen Sie Ihre Hausinstallation von der AVU auf Legionellen prüfen!
Wir bieten eine kostengünstige Basisuntersuchung an. Und wir helfen Ihnen die Daten für das Gesundheitsamt zu erfassen.
Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie und führen die komplette Untersuchung inklusive Bericht zum Pauschalpreis von nur 295 Euro durch.*

Die  Checkliste für Ihre Warmwasseranlage

Prüfen Sie, inwiefern Sie von den Pflichten zur Legionellenuntersuchung bei gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit betroffen sind:

  • Vermietung und Verpachtung ist eine gewerbliche Tätigkeit
  • Öffentliche Objekte sind Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, etc.
  • Eine Großanlage zur Erwärmung von Trinkwasser, liegt vor (gemäß DVGW W 551)
  • beim Speichervolumen größer 400 Liter oder
  • bei Zuleitungsvolumen größer 3 Liter (ohne das Volumen der Zirkulationsleitung)
  • Anlagen im Ein- oder Zweifamilienhaus sind keine Großanlagen!
  • Sind Duschen o. ä. in der Anlage vorhanden (Aerosolbildung), besteht eine Untersuchungspflicht (gemäß § 13 Abs. 5 TrinkwV).
  • Es müssen Probenahmestellen am Speicheraustritt und, falls vorhanden, am Rücklauf der Zirkulationsleitung eingebaut sein.
  • Untersuchungen in kaltem Trinkwasser sind nötig, falls am Kaltwasserhahn die Temperatur zeitweilig größer als 25°C ist.
Fragen und Antworten
  • Was sind Legionellen?
  • Wie werden Legionellen übertragen?
  • Kann man sich beim Trinken anstecken?
  • Wer darf die Probenahme durchführen und wie funktioniert das?
  • Warum sind Legionellen im warmen Wasser ?
  • Welche Krankheitsbilder treten auf?
  • Wie kann man sich schützen?
  • Was steht in der Trinkwasserverordnung?
Informationspflichten

Ihre Anlage zur Trinkwassererwärmung sollten Sie regelmäßig warten und ggf. den Speicher reinigen lassen.
Die Speichertemperatur sollte 65 °C betragen. Dies vermindert das Legionellenrisiko. Treten Legionellen im Warmwasser vermehrt auf, kann dies zur lebensbedrohlichen Infektion führen. Werden in der Trinkwasser-Installation grobsinnlich wahrnehmbare Beeinträchtigungen durch Geruch,
Geschmack, Färbung oder Trübung festgestellt, müssen Sie die Ursachen ermitteln und Abhilfe schaffen.
Anhaltende Störungen sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die Trinkwasserverordnung fordert für Trinkwasseranlagen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Lassen Sie deshalb Installationsarbeiten von zugelassenen Fachfirmen ausführen.
Als Betreiber einer Trinkwasser-Versorgungsanlage müssen Sie über die Wasserqualität informieren. Dies gilt bei Grenzwertüberschreitungen in der
Installation, wenn sich Bleileitungen im Haus befinden oder wenn Sie Dosieranlagen nutzen, z. B. für die Zugabe von Chlor oder Phosphaten.
Die Information muss bei besonderem Anlass erfolgen, bei Änderungen an der Anlage, jedoch mindestens jährlich, beispielsweise per Aushang.

 

*Dieser Pauschalpreis umfasst die Anfahrt zum Objekt (innerhalb des EN-Kreises), die Probenahme und Untersuchung von bis zu fünf Proben inklusive Bericht.
Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Kontakt: So erreichen Sie uns

VWW Verbund-Wasserwerk Witten GmbH:
Ein Unternehmen der Stadtwerke Witten und der AVU
Ruhrstraße 110
58452 Witten

Telefon: 02302 9173-747
E-Mail: labor@vww-witten.de

Labor:
Leitung: Henrike Kreft
Telefon: 02302 9173-740 
E-Mail: henrike.kreft@vww-witten.de

Stellv. Leitung: Thomas Lottes
Telefon: 02302 9173-741 
E-Mail: thomas.lottes@vww-witten.de

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

Kommunizieren Sie mit uns auf:

Hier finden Sie unsere App:

Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

Weitere Informationen finden Sie hier!

Störung melden

Bei einer Störung erreichen Sie uns täglich 24 Stunden:

Störungsannahme für Gas und Wasser:
02332 73-750

Störungsstelle für Strom:
02332 73-770