Die Prämie für Ihr E-Auto!

Sie fahren ein Elektroauto? Glückwunsch, denn das ist für Sie bares Geld wert!

Registrieren Sie hier Ihr E-Fahrzeug und erhalten  250  € für den Verkauf Ihrer THG-Quote.

 

So einfach geht`s: 

Daten eintragen, Fahrzeugschein hochladen und Prämie sichern!

    Registrieren Sie Ihr E-Auto 

Tragen Sie Ihre Anmeldedaten in unser Formular ein und laden ein Foto oder Scan (Vorder- und Rückseite) von Ihrem Fahrzeugschein hoch.

   Wir prüfen Ihre Berechtigung 

Lehnen Sie sich entspannt zurück.
Wir reichen Ihre Daten zur Prüfung beim Umweltbundesamt ein und vermarkten sie anschließend. 

    Prämie erhalten

Sobald das Umweltbundesamt Ihre Lademenge bescheinigt hat,
erhalten Sie Ihre Prämie direkt auf Ihr Konto!

THG-Quote einfach erklärt

Wer ein E-Auto fährt, hilft aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Das belohnt der Gesetzgeber mit der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote).
Die AVU lässt Ihre CO₂-Einsparungen beim Umweltbundesamt zertifizieren und verkauft diese für Sie an quotenpflichtige Unternehmen, z.B. Mineralöl-Konzerne.
Dadurch wird das Geld dieser Unternehmen 
gewinnbringend für die Verkehrswende eingesetzt.

Wer kann die THG-Quote beantragen?

Alle Halter von rein batteriebetriebenen E-Autos in Deutschland können ihre Treibhausgasquote (THG-Quote) verkaufen. Dies gilt für Privatautos, für Firmenautos und Elektroflotten. Wir kümmern uns als Anbieter um die Zertifizierung und den Verkauf der THG-Quote für Sie. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Fahrzeugschein sind, oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Zertifizierung der THG-Quote bei uns stellen.

 

Jetzt anmelden!

Nutzen Sie unser Formular, um hier die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug zu beantragen. (E-Busse ausgenommen)

Fragen und Antworten zur THG-Quote
  • Welche Fahrzeuge sind für die THG Quote zugelassen?
  • Sind Leasingfahrzeuge auch THG quotenberechtigt?
  • Muss ich die Prämie für mein Privatauto versteuern?
  • Wie stelle ich sicher, dass die Anmeldung funktioniert hat?
  • Wie lange dauert es bis ich meine Prämie erhalte?
  • Muss ich die THG Quote jedes Jahr neu beantragen?
  • Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe?
  • Was passiert, wenn der Vorbesitzer bereits für das laufende Jahr die THG Quote beantragt hat?
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

   
  Telefon: 02332 73-123
 
(kostenfrei aus allen dt. Netzen)

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

Kommunizieren Sie mit uns auf:

Hier finden Sie unsere App:

Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

Weitere Informationen finden Sie hier!

Störung melden

Bei einer Störung erreichen Sie uns täglich 24 Stunden:

Störungsannahme für Gas und Wasser:
02332 73-750

Störungsstelle für Strom:
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