12 Jahre Top-Lokalversorger!

Schon 12 Jahre in Folge ist die AVU vom Energieverbraucherportal ausgezeichnet worden als

"Top-Lokalversorger Strom" & "Top-Lokalversorger Erdgas" & "Top-Lokalversorger Trinkwasser" 

In den Bereichen

  • Preis
  • Umwelt
  • regionales Engagement
  • Serviceleistungen
     

hat die AVU wie in den letzten Jahren Bestnoten erhalten und darf daher wieder mit dem Siegel "Top-Lokalversorger" werben.

Seit dem 1. Juli 2008 zeichnet das Energieverbraucherportal alle Lokalversorger mit herausragenden, verbraucherfreundlichen Angeboten und Leistungen aus. Und die AVU gehört seit zwölf Jahren zu den "Bestplatzierten"

Das Energieverbraucherportal ist ein kostenloses und unabhängiges Internetangebot und finanziert sich im Gegensatz zu vielen anderen Tarifrechnern ausschließlich durch Werbung. Eine Unabhängigkeit, die einen Gesamtüberblick über den Energiemarkt biete, ohne dass bestimmte Produkte bevorzugt dargestellt werden.

Eine weitere Besonderheit sind erweiterte Kriterien, die zugrunde gelegt werden. Denn neben dem Hauptkriterium Preis (80 %) werden auch Umweltfreundlichkeit, bestehende Serviceleistungen und regionales Engagement bewertet - und das ist es doch, was einen Energieanbieter wie die AVU und seiner Nähe zu den Kundenh ausmacht.

Wir möchten als Partner vor Ort Impulse setzen für eine lebenswerte Region, engagieren uns für den Schutz der Umwelt hier im Ennepe-Ruhr-Kreis und sind für unsere Kunden in sieben Treffpunkten vor Ort. Deshalb freut es uns besonders, dass mit der Auszeichnung "Top-Lokalversorger" unser Unternehmensengagement gewürdigt wird.

Mehr zum Energieverbraucherportal: www.energieverbraucherportal.de

 

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

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Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

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