Hier finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen (nachfolgend „AVU“ genannt).
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Dienstleistung Energielieferung bedeutet, dass AVU Strom, Gas und Trinkwasser (Oberbegriff Energie) an private Haushalte/Verbraucher und Unternehmen, also ihren Kund*innen liefert. Dies ermöglicht es den Kund*innen, Häuser zu beleuchten, Geräte zu betreiben, zu heizen und vieles mehr. AVU sorgt dafür, dass die Energie zuverlässig und sicher geliefert wird, damit sie immer zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. AVU bietet verschiedene Tarife und Services an, um den Bedürfnissen der Kund*innen gerecht zu werden und kümmert sich vor allem auch um die Abrechnung der Energielieferung.
Durchführung der Dienstleistung
Vertragsabschluss: Der Vertrag über eine Energielieferung kommt zustande, indem ein Auftrag zu einer Energielieferung erteilt wird und AVU als Energieversorger die Energielieferung bestätigt. Aufträge für eine Energielieferung können online auf der Webseite oder im Kundenportal erteilt werden. Der Vertrag legt den Preis für die gelieferte Energie fest.
Die Preise können sich je nach Energieliefertarif unterscheiden. Die online angezeigten Tarife informieren in zusammengefasster und auf verständliche Weise über die Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und sonstige Tarifbesonderheiten (zum Beispiel ein Bonus, eine Preisgarantie). Auch die voraussichtlichen monatlichen und jährlichen Kosten im jeweiligen Tarif werden angezeigt. Die Kund*innen können den für sie besten Tarif auswählen.
Wenn ein Tarif ausgewählt wurde, sind im weiteren Verlauf der Online-Bestellstrecke notwendige Informationen, wie die persönlichen Daten (zum Beispiel Name, Adresse, Bankdaten je nach ausgewählter Bezahlmöglichkeit) und die Daten zur Lieferstelle in verschiedene Ausfüllfelder einzutragen oder anzukreuzen. Die Lieferstelle ist der Ort, der mit Energie beliefert werden soll. Sind alle Daten eingegeben, kann noch einmal überprüft werden, ob sie richtig sind.
Am Ende der Online-Bestellstrecke kann der Auftrag erteilt werden, dass AVU als Energieversorger Energie an die angegebene Lieferstelle liefern soll. Die ebenfalls abgefragte Werbeeinwilligung ist freiwillig und muss nicht ausgefüllt werden.
Außerdem erhalten die Kund*innen weitere Informationen für den Vertrag (zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zum Vertragsabschluss, zur eventuellen Kündigung beim aktuellen Energielieferanten, Datenschutzinformationen), die allesamt heruntergeladen werden können. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Anklicken der Kontrollkästchen („Häkchen oder Kreuz setzen“) erklärt.
Der Auftrag für die Energielieferung wird aber erst verbindlich erteilt, wenn die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ angeklickt/bedient wird. Der Eingang des Auftrags (auch Bestellung genannt) bei AVU wird dem/der Kund*in bestätigt. Der Vertrag ist aber erst dann endgültig abgeschlossen, wenn AVU bestätigt, dass AVU Energie liefern wird und ab welchem Zeitpunkt/Datum die Energie geliefert wird.
Kundenservice und Abrechnung: Kund*innen haben die Möglichkeit, sich für ein Kundenkonto bei AVU („Kundenportal“) zu registrieren. Mit dem Kundenkonto erhält der/die Kund*in elektronischen Zugriff auf alle Vertragsunterlagen und kann zahlreiche Services direkt online nutzen. Hierzu ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Bei manchen Energieliefertarifen ist eine Registrierung verpflichtend, wenn es sich um einen Tarif handelt, der nur online abgewickelt wird.
AVU steht für Kundenfragen immer zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Barrierefreiheitsinformation.
Der gemessene oder geschätzte Energieverbrauch wird dem/der Kund*in von AVU regelmäßig in Rechnung gestellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Vertragsabschlussprozess folgen wir gemäß der Europäischen Norm 301 549 der aktuellen WCAG-Richtlinie in der Version 2.2, Konformitätsstufe AA.
Unsere Webseiten (avu.de sowie portal.avu.de) und mobilen Anwendung/App, bei denen ein Vertrag zur Energielieferung geschlossen werden kann, wurden so angepasst, dass unsere Tarifangebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Merkmale:
- Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer*innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
- Auditive Alternativen: Die Funktionen erfordern kein Hörvermögen und unterstützen Nutzer*innen mit Hörbeeinträchtigungen durch visuelle Hinweise sowie Textalternativen (zum Beispiel automatisch erzeugte Untertitel).
- Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Die digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar. Insbesondere ist eine Steuerung über die Tastatur (Tabulatortaste) möglich.
- Schutz vor visuellen Reizen: Visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten, werden vermieden.
- Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Es wird sichergestellt, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.
- Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer*innen.
Die beschriebenen Zugänglichkeitsmerkmale unserer digitalen Angebote werden durch den Einsatz des Overlay-Tools digiaccess der DIGIaccess GmbH ermöglicht. Dieses Tool ergänzt die bestehende Website technisch um Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit – darunter visuelle, auditive und motorische Anpassungsmöglichkeiten, die eine individuell unterstützte Nutzung ermöglichen.
Noch bestehende Barrieren
Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung unserer digitalen Dienstleistungen bestehen aktuell noch einzelne Barrieren, die gemäß den Anforderungen der Verordnung nach § 3 Absatz 2 BFSG (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) den Erfolgskriterien der WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe A oder AA zuzuordnen sind.
Diese betreffen insbesondere folgende Aspekte:
- Nicht alle Bilder verfügen über zugängliche Alternativtexte (Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte).
- Links haben stellenweise keinen beschreibenden Linktext (Erfolgskriterium 2.4.4 – Linkzweck im Kontext).
- Ein eingebetteter iFrame hat keinen zugänglichen Namen (Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert).
- Einige Formularfelder verfügen nicht über eindeutig zugeordnete Labels (Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen).
- In Tabellen sind Tabellenköpfe nicht immer korrekt ausgezeichnet oder zugeordnet (Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen).
- ARIA-Attribute werden teilweise nicht korrekt unterstützt oder angewendet (Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert).
- Die sichtbare Bezeichnung eines Bedienelements ist nicht immer Bestandteil des zugänglichen Namens (Erfolgskriterium 2.5.3 – Sichtbarer Name).
- Die verwendete Meta-Viewport-Konfiguration schränkt den Zoom auf mobilen Endgeräten ein (Erfolgskriterium 1.4.4 – Textgröße ändern).
Wir sind uns dieser Barrieren bewusst und arbeiten bereits an deren Beseitigung. Ziel ist es, die Anforderungen der Europäischen Norm EN 301 549 bis Ende des Jahres 2025 zu erfüllen und allen Nutzer*innen eine gleichberechtigte und eigenständige Nutzung unserer Dienstleistungen zu ermöglichen.
Auch wenn keine vollständige Barrierefreiheit im Sinne der geltenden Normen erreicht wird, trägt digiaccess dazu bei, unsere Website und digitalen Vertragsabschlussprozesse möglichst barrierearm zugänglich zu machen – ohne zusätzliche Hilfsmittel oder fremde Unterstützung.
Unabhängig vom Einsatz des Tools entwickeln wir unsere Online-Angebote kontinuierlich weiter, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer*innen zu verbessern und die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit perspektivisch zu erfüllen.
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Bis zur formalen Einrichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF):
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E- Mail: MLBF@ms.sachsen- anhalt.de
Feedback & Kontakt
Ihnen ist auf unserer Website oder im Kundenportal etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich ist oder nicht vollständig nutzbar? Dann informieren Sie uns bitte per E-Mail an: barrierefrei@avu.de melden. Je mehr Informationen zur Plattform, dem eingesetzten Gerät, dem verwendeten Browser und wo genau die Barriere auftritt, desto genauer können wir auf Ihre Anfrage eingehen.