Die AVU senkt zum 01. März 2026 die Strompreise. Der Arbeitspreis für die Kilowattstunde beträgt dann 29,41 Cent/kWh statt bisher 32,91 ct/kWh (alle Angaben netto). Damit gibt das Unternehmen staatlich beschlossene Entlastungen und gesunkene Einkaufskosten weiter. Der Grundpreis von 128,12 Euro pro Jahr bleibt unverändert.
Was bedeutet das konkret für einen Musterhaushalt?
Die Preissenkungen machen rund zehn Prozent aus. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden sparen Haushalte rund 120 Euro.
Voraussetzung für die Preissenkung war, dass auf Bundesebene das entsprechende Gesetz beschlossen und veröffentlicht worden ist. Auch der AVU-Aufsichtsrat musste noch zustimmen. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Entlastungen werden an alle Stromkunden weitergeben. Die gesetzlich vor-gegebene Information per Brief sendet die AVU fristgerecht im Januar an die Kunden.
Die Entlastungen gelten zwar ab Anfang des Jahres – der entstehende Zeitversatz ist für die AVU-Kunden aber kein Nachteil: „Die Entlastung wird in unserer Kalkulation monatsscharf berücksichtigt und erhöht die Preissenkung entsprechend“, erklärt AVU-Vertriebschef Benjamin Kreikebaum.




