Solarpflicht NRW 2026

Was Eigentümer jetzt wissen müssen

27.07.2026

Jetzt die Chance fürs eigene Dach nutzen

Die Sonne liefert nicht nur warme Sommertage, sondern auch wertvolle Energie. Deshalb gilt in Nordrhein-Westfalen ab 2026 die Solarpflicht auch für viele Dachsanierungen an Bestandsgebäuden. Wer sein Dach vollständig neu eindeckt, muss künftig eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage einplanen.

Was zunächst wie eine zusätzliche Vorgabe klingt, kann sich langfristig auszahlen: Eigener Strom vom Dach senkt dauerhaft die Energiekosten, macht unabhängiger von steigenden Preisen und steigert häufig den Wert der Immobilie.

Das gilt seit Anfang 2026

Die Solarpflicht betrifft Bestandsgebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern, wenn das Dach komplett neu gedeckt wird. Ist allerdings eine Photovoltaikanlage aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar, entfällt die Verpflichtung.

Für Wohngebäude gelten diese Mindestanforderungen:

  • bis zu zwei Wohneinheiten: mindestens 3 kWp
  • drei bis fünf Wohneinheiten: mindestens 4 kWp
  • sechs bis zehn Wohneinheiten: mindestens 8 kWp
  • mehr als zehn Wohneinheiten: mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche

Für Nicht-Wohngebäude gilt eine Belegung von 30 Prozent der geeigneten Dachfläche oder eine Mindestleistung von 8 kWp.

Zwei Solarteure auf Dach installieren ein Solarmodul

Mehr Dachfläche nutzen lohnt sich

Gut zu wissen: Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind nicht immer die wirtschaftlichste Lösung.
Moderne Photovoltaikmodule sind heute leistungsstark und deutlich günstiger als noch vor wenigen Jahren. Und das birgt viele Vorteile.
Denn wer die verfügbare Dachfläche umfassend nutzen möchte, kann auch mehr eigenen Strom erzeugen – zum Beispiel für eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder den Strombedarf im Haushalt.

„Wer ohnehin sein Dach saniert, sollte die Gelegenheit nutzen und das volle Potenzial ausschöpfen. Eine Photovoltaikanlage rechnet sich in vielen Fällen langfristig – und mit der richtigen Planung ist sie optimal auf den eigenen Energiebedarf abgestimmt. Oft lohnt es sich, die Dachfläche nicht nur nach den gesetzlichen Mindestanforderungen zu belegen, sondern vorausschauend zu planen – zum Beispiel mit Blick auf eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto“, sagt betont Martin van Well, Photovoltaik-Experte der AVU.

Solarcarports: Strom erzeugen und Fahrzeuge schützen

Gerade auf Parkplätzen wird Solar immer wichtiger. Bereits heute müssen in NRW neu errichtete gewerbliche Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer PV-Überdachung ausgestattet werden. Das gilt auch, wenn bestehende Parkflächen um neue Stellplätze erweitert werden.

Solarcarports bieten viele Vorteile: Sie erzeugen Strom direkt vor Ort und damit können nicht nur Ladepunkte betrieben werden. Der Strom kann für eine Beleuchtung genutzt werden, die für Sicherheit in der Dunkelheit sorgt und nicht zuletzt schützen Carports Fahrzeuge  vor Witterungseinflüssen.

Die AVU geht hier mit gutem Beispiel voran: Auf dem Mitarbeiterparkplatz ist bereits ein Solarcarport in Betrieb. Der dort erzeugte Sonnenstrom wird unter anderem für die Ladeinfrastruktur der Elektrofahrzeuge genutzt. So zeigt die AVU, wie sich Energieerzeugung und moderne Mobilität sinnvoll miteinander verbinden lassen.
Auch Unternehmen profitieren von dieser Lösung. Die AVU unterstützt bei der Planung und Umsetzung passender Solarcarports – abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen vor Ort.

Mit AVU Meinsolar zur eigenen Photovoltaikanlage

Die Solarpflicht ist mehr tatsächlich als eine gesetzliche Vorgabe. Sie bietet Eigentümerinnen und Eigentümern die Chance, die eigene Immobilie fit für die Zukunft zu machen, Energiekosten dauerhaft zu senken. Und sie macht unabhängiger von den Entwicklungen am Energiemarkt zu werden.

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt : Martin van Well und das Photovoltaik-Team der AVU beraten Sie persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Gebäude – von der ersten Idee bis zur fertigen Photovoltaikanlage.

Text: Britta Worms,
Bilder: Martin Leclaire;  IStock – ArtistGNDphotography, Scharfsinn86; Halfpoint

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