AVU THG-Quote – die Prämie für Ihr E-Fahrzeug
Sie fahren ein Elektrofahrzeug?
Dann können Sie Ihre THG-Quote nutzen und dafür eine Prämie erhalten.
Die AVU übernimmt die Abwicklung und macht die Beantragung für Sie einfach.
Sie fahren ein Elektrofahrzeug?
Dann können Sie Ihre THG-Quote nutzen und dafür eine Prämie erhalten.
Die AVU übernimmt die Abwicklung und macht die Beantragung für Sie einfach.
Alle Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in Deutschland können ihre THG-Quote verkaufen – und das gilt für verschiedene Fahrzeugtypen. Egal, ob Sie
Sie sind berechtigt, Ihre THG-Quote zu beantragen und damit bares Geld zu verdienen.
Besitz eines E-Fahrzeugs
Um die THG-Quote zu beantragen, müssen Sie ein auf Ihren Namen zugelassenes Elektrofahrzeug besitzen. Entscheidend ist der Eintrag „Elektro“ im Feld P.3 Ihres Fahrzeugscheins.
Anmeldung bei der AVU
Registrieren Sie sich bei der AVU, um Ihre THG-Quote zu verkaufen. Wir zertifizieren Ihre CO₂-Einsparungen und bündeln sie für den Verkauf an emissionspflichtige Unternehmen wie Mineralölkonzerne.
Besitznachweis durch Fahrzeugschein
Bestätigen Sie, dass Sie Halter eines E-Fahrzeugs sind, indem Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Teil 1) hochladen. Sie müssen selbst Halter sein oder im Auftrag des Halters mit Vollmacht handeln.

Die AVU ist Ihr regionaler Energieversorger mit Historie. Bereits seit 1905 versorgen wir die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis zuverlässig mit Trinkwasser, Strom und Erdgas. Bis heute sind wir eng mit den Menschen, Städten und Unternehmen in der Region verbunden – als Partner und Förderer.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise.
FAQ
Für die THG-Quote sind nur reine Elektro-Fahrzeuge zugelassen, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und Verbrenner sind nicht dafür zugelassen – ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Autos.
Um für Ihr Fahrzeug die THG-Quote zu bekommen, benötigen Sie den Fahrzeugschein. Sofern Sie diesen besitzen, spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Leasing-Fahrzeug handelt.
Die THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug im Privatvermögen ist einkommensteuerfrei. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte steuerrechtlich beraten, da die AVU hier keine beratende Tätigkeit übernimmt.
Sie erhalten Ihre Prämie unmittelbar nach Prüfung des Umweltbundesamtes (ca. 2-3 Monate). Der Prozess kann, je nach Prüfaufkommen, unter Umständen auch länger dauern.
Nach Ihrer ersten Anmeldung werden Sie jedes Jahr rechtzeitig darum gebeten, Ihre THG-Quote erneut zu bestätigen. Als THG-Kunde haben Sie dabei die Möglichkeit, Ihr bereits registriertes Fahrzeug einfach zu verlängern – zu den jeweils neuen Konditionen und ohne erneute Eingabe Ihrer Fahrzeugdaten. Nach Ihrer Einwilligung kümmern wir uns um alles Weitere.
Die THG-Quote wird nur einmal pro Jahr gewährt. Wird ein E-Fahrzeug verkauft, kann nur eine Person die THG-Quote für das laufende Jahr beantragen: entweder der/die Vorbesitzer*in oder der/die neue Besitzer*in. Erst im Folgejahr ist die Beantragung wieder ausschließlich durch den/die Käufer*in möglich.
Sollten Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.
Haben Sie Fragen zur THG-Quote oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Dann schreiben Sie uns per Mail: Jetzt Kontakt aufnehmen.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns auch telefonisch – unter der Rufnummer:
02332 73-123.
Starten Sie den Chat und chatten Sie mit unserer digitalen Assistentin Julia.
Unser Chatbot Julia hilft Ihnen bei einer Vielzahl von Fragen weiter.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.