Ein Energieaudit erfasst den innerbetrieblichen Energieverbrauch und gibt Anhaltspunkte für Einsparungen.
Die Bundesregierung verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) fallen, regelmäßig das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Folgende Unternehmen gehören dazu:
- Mehr als 250 Mitarbeiter – (inkl. Konzernbeteiligungen und Verflechtungen mit Unternehmen)
- Mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- Öffentliche/kommunale Beteiligung am Unternehmen über 25 Prozent
Ihre AVU übernimmt für Sie alle Aufgaben bis zum Erhalt des Audit.
Und: Wir beraten alle Unternehmen gern, wenn sie unsicher sind, ob die Pflicht auf sie zutrifft. Wir erläutern Ihnen auch gerne persönlich den genauen Ablauf.
- Entscheidende Informationen über den energetischen Status des Unternehmens
- Identifikation aller Verbräuche
- Eine valide Datenbasis für Ihre Investitionsentscheidungen
- Optimale Basis für Verbesserungen der Effizienz bei Prozessen und Technik
- Aufzeigen von Energieeinsparpotenzialen