Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.