Ersatzversorgung Gas für Privatkunden
Die Ersatzversorgung ist eine staatlich garantierte Leistung, die unter bestimmten Umständen automatisch greift.
Die Ersatzversorgung Gas kann nicht aktiv "gebucht" werden. Eine Ersatzversorgung kommt dann zustande, wenn es für den Gasbezug Ihrer Lieferstelle keine vereinbarte Lieferung oder keinen Liefervertrag gibt. Dies ist dann der Fall, wenn der bisherige Versorger Insolvenz anmeldet oder der Bilanzkreis der Lieferstelle geschlossen wird. (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).
Die Ersatzversorgung läuft spätestens nach drei Monaten aus. Danach geht die Lieferstelle in die Grundversorgung über.
Preisübersicht (Brutto)
Ersatzversorgung | gültig ab 01.09.2024 |
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Arbeitspreis | 12,09 Ct./kWh |
Grundpreis | 237,81 Euro/Jahr |