Allgemeine Wasserpreise

Köstlicher, reiner Genuss kommt im Ennepe-Ruhr-Kreis aus dem Wasserhahn.

AquaperlEN, das Trinkwasser der AVU, ist aber nicht nur eine tolle Erfrischung:
Es steht auch für gesundes, sauberes und kristallklares Trinkwasser.

Mengenpreis

1.1. Für Haushaltskunden netto brutto
  €/m3 1,92 2,05
1.2 bei Gewerbekunden und
Landwirtschaft (Staffelpreise)
netto brutto
die ersten 3.000 m3/Jahr €/m3 1,92 2,05
die nächsten 6.000 m³/Jahr €/m3 1,87 2,00
die nächsten 12.000 m³/Jahr €/m3 1,85 1,98
die nächsten 24.000 m³/Jahr €/m3 1,82 1,95
für alle weiteren m³/Jahr €/m3 1,80 1,93

 

 

Grundpreise

2.1 Bei Verbrauchsmessung über einen Zähler

Zählergöße     netto brutto
Qn Qmax (m3/h)      
2,5 5 €/Jahr 175,00 187,25
6 12 €/Jahr 343,26 367,29

 

 

2.2 bei Verbrauchsmessung über mehrere Haushaltswasserzähler

Für die Abrechnung über Haushaltswasserzähler gelten
besondere Bedingungen:

Zählergröße 2,5 - 5,0 m³/h   netto brutto
Qn  Qmax (m3/h)      
bei 2-5 Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 107,69 115,23
bei 6-11 Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 90,86 97,22
bei 12 und mehr Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 79,42 84,98

 

3. Rechnungsstellung

Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet. Die Umsatzsteuer beträgt zur Zeit 7 % (Stand Januar 2021). Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer und sind gerundet.

 

4. Wasserentnahmeentgelt

Die Landesregierung NRW erhebt laut dem Wasserentnahmeengeltgesetz (WasEG) vom 1. Februar 2004 auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser ein Wasserentnahmeentgelt. Diese Abgabe ist bereits in den Mengenpreisen enthalten und wird nicht separat ausgwiesen.

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

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Rechnungen, Gas- und Strompreisbremse
  • Auch wenn Sie bislang kein AVU-Anschreiben erhalten haben: Die Preisbremsen sind seit 1. März 2023 in Kraft, auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.
  • Derzeit erstellen wir keine Rechnungen.
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden so bald wie möglich über die Preisbremsen und die kommenden Abschläge.
  • Machen Sie sich keine Sorgen – alle gesetzlichen Entlastungen werden bei Ihnen ankommen, es geht nichts verloren. Die Rechnungserstellung startet wieder, sobald die Informationen zu den Preisbremsen versandt wurden.
  • Bitte sehen Sie von Einzelanfragen per Telefon oder in unseren Kundenzentren ab. Sobald die systemseitige Umsetzung der Preisbremsen erfolgt ist, informieren wir Sie mit persönlichen Anschreiben und hier auf der Website.
     

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