Vertragslaufzeit: Der Vertrag beginnt zum ersten eines Monats und hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2024. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Innerhalb der Erstvertragslaufzeit bietet die AVU eine eingeschränkte Preisgarantie auf den Arbeitspreis und Grundpreis ohne BEHG und Gasspeicherumlage. Die Preise beinhalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inklusive SLP Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die Energiesteuer und die Konzessionsabgaben. Die BEHG Umlage nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (0,816 ct/kWh für das Jahr 2024) und die Gasspeicherumlage nach § 35 e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (aktuell 0,25 ct/kWh, Änderungen sind zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres möglich) wird zusätzlich in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe abgerechnet. In den Gaspreisen ist die Umsatzsteuer enthalten und wird in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Die Höhe der zu leistenden Abschläge kann von den im Preisrechner angezeigten monatlichen Kosten abweichen. Dies ergibt sich zum Beispiel aus dem Abrechnungszeitraum oder der Anzahl der Abschlagszahlungen.
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