Vertragsfrei sicher.
Wenn es für den Strombezug Ihrer Lieferstelle keine vereinbarte Lieferung oder keinen Liefervertrag gibt, dann springen wir als Ersatzversorger ein. Wir übernehmen die Belieferung, die als Ersatzversorgung bezeichnet wird (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).
Die Ersatzversorgung läuft aus, sobald ein neuer Vertrag für Ihre Lieferstelle geschlossen wird – spätestens nach drei Monaten. Sollte kein Vertrag geschlossen werden, geht die Lieferstelle in die Grundversorgung über.
Preisübersicht (Brutto)
Ersatzversorgung Strom | Gültig ab 15.01.2023 |
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Arbeitspreis | 40,47 Cent/kWh |
Grundpreis | 144,97 Euro/Jahr |