Wenn Ihr Vorversorger Insolvenz anmeldet.
Die Ersatzversorgung ist eine staatlich garantierte Leistung, die unter bestimmten Umständen automatisch greift.
Die Ersatzversorgung kann nicht aktiv "gebucht" werden. Eine Ersatzversorgung kommt dann zustande, wenn es für den Strombezug Ihrer Lieferstelle keine vereinbarte Lieferung oder keinen Liefervertrag gibt. Dies ist dann der Fall, wenn der bisherige Versorger Insolvenz anmeldet oder der Bilanzkreis der Lieferstelle geschlossen wird. (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).
Die Ersatzversorgung läuft aus, sobald ein neuer Vertrag für Ihre Lieferstelle geschlossen wird – spätestens nach drei Monaten. Sollte kein Vertrag geschlossen werden, geht die Lieferstelle in die Grundversorgung über.
Preisübersicht (Brutto)
Ersatzversorgung Strom | Gültig ab 01.12.2024 |
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Arbeitspreis | 35,31 ct/kWh |
Grundpreis | 156,87 €/Jahr |